Problemlos Personal in
Spanien einstellen und bezahlen
Mit Deel kann Ihr Unternehmen ganz unkompliziert Personal in Spanien einstellen. Machen Sie sich nie mehr Gedanken über lokale Gesetze, komplexe Steuersysteme oder das internationale Payroll-Management. Deel kümmert sich um alles – und das in mehr als 150 Ländern.
Mit Deel ist das Onboarding in Spanien durchschnittlich in 4 Tagen erledigt.
.png)
Währung
Euro (EUR)

Hauptstadt
Madrid
.png)
Official Language
Spanisch
.png)
Gehaltsabrechnungszyklus
Monthly
Personal in Spaniein mit Deel onboarden, bezahlen und verwalten
Üblicherweise benötigt Ihr Unternehmen eine Niederlassung, um in Spanien Personal einzustellen. Das bedeutet ein lokales Büro, eine als Tochtergesellschaft registrierte Adresse und ein Konto bei einer lokalen Bank. All das umzusetzen und gleichzeitig die lokalen Gesetze zu Sozialleistungen, Payroll, Steuern und HR einzuhalten kann Monate dauern.
Mit Deel können Sie schnell, einfach und gesetzeskonform Personal in Spanien einstellen. Dabei automatisieren wir sogar die Erfassung von Steuerdokumenten, Gehaltsabrechnungen, Sozialleistungen und mehr. Für Ihre bestehenden direkten Angestellten können wir die gesamte Payroll von Anfang bis Ende komplett verwalten.

Alle für Spanien benötigten Benefits
direkt integriert
Mit Deel können Sie Mitarbeitenden in Spanien in Minutenschnelle lokalisierte Leistungen anbieten – und das alles in einem übersichtlichen Online-Dashboard.
- Sozialversicherung
- Zulage für die Arbeit im Homeoffice
- Private Healthcare - Unisure (optional)
- Private Krankenversicherung: Alan
- Private Gesundheitsversorgung – Allianz (optional)
- Flexible Vergütung (Verpflegungszulage und flexible Auslagenvergütung) (optional)
- Global Life Insurance - Allianz
- Flexible Retribution (Pension Insurance) through Cobee
Unser Kurzleitfaden zur Personaleinstellung in Spanien
In den nachstehenden Tabs erfahren Sie alles, was Sie über Personaleinstellungen in Spanien wissen müssen
Minimum Wage Requirements
The Minimum Wage is €1,262.28 per month as set out in the Deel collective bargaining agreement (CBA).
Individuelle Einkommenssteuer
Die individuelle Einkommenssteuer liegt zwischen 19 und 45 %. Die Einkommenssteuer wird nach progressiven Steuersätzen berechnet. Mehrere zusätzliche Faktoren wie der Haushaltsstatus und die Kinderzahl können sich auf die Gesamthöhe auswirken.
Einkommen pro Jahr in EUR | Steuersatz (%) |
---|---|
0 bis 12.450 | 19 % |
12.451 bis 20.200 | 24% |
20.201 bis 35.200 | 30 % |
35.201 bis 60.000 | 37% |
60.000 und mehr | 45 % |
Personalkosten
Monatliche Kosten
- Social Security Common Contingencies - 24.18%
- Unemployment Insurance - 5.50%
- Social Fund for the Guarantee of Salaries - 0.20%
- Temporary Diseases and Incapacity, Death and Survival Benefits - 1.50%
- Professional Training and Development - 0.60%
- Work From Home Allowance - €50
- Mandatory Disability Fund Contribution - €41
- 13th Salary - 1/12 of 1 month salary
- 14th Salary - 1/12 of 1 month salary
Social security costs are calculated up to a maximum salary for the contributions of €4,909.50 per month.
An additional solidarity social security contribution applies for salaries over €4,909.50 per month, with progressive rates ranging from 0.77% to 0.98%.
Annual and Conditional Costs
- Onboarding Mandatory PRL Training - €11
- Optional Onboarding and Bi-annual Medical Check - €80 (if requested by the employee)
Overtime Pay & Maximum Hours
Die Standardarbeitszeit sind 8 Stunden am Tag bzw. 40 Stunden pro Woche (1.800 Stunden pro Jahr). Standardmäßig geht die Arbeitswoche von Montag bis Freitag.
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, dürfen Angestellte nicht mehr als 9 Stunden am Tag arbeiten. Angestellte können maximal 80 Überstunden im Jahr leisten.
Die Bezahlung von Überstunden ist Pflicht und kann im Gehalt enthalten sein. Stunden außerhalb der Standardarbeitszeit gelten als Überstunden. Angestellte können maximal 80 Überstunden leisten.
Maternity Leave
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub werden in Spanien als Permiso de Nacimiento kombiniert. Jeder Elternteil kann bis zu 16 Wochen Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub nehmen. In den ersten 6 Wochen nach Geburt des Kindes müssen beide Elternteile Urlaub nehmen.
Das INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social) zahlt während der Elternzeit 100 % des regulären Gehalts der Angestellten bis zur maximalen Sozialversicherungsbasis von 4.495,50 € pro Monat, sofern die Angestellten die Leistung beantragt haben und der Antrag angenommen wurde. Um berechtigt zu sein, müssen Angestellte in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Monate lang Beiträge zur Sozialversicherung geleistet haben.
Regeln zu Stillzeiten:
Beschäftigte, die ein Baby im Alter von unter neun Monaten stillen, haben Anspruch auf eine Stunde Abwesenheit von der Arbeit. Diese können sie zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl in Anspruch nehmen und in zwei Zeiten aufteilen, etwa zu Beginn und Ende des Arbeitstags. Wenn beide arbeiten, können entweder Mutter oder Vater diese Abwesenheit in Anspruch nehmen.
Außerdem können Angestellte stattdessen ihren Arbeitstag für denselben Zweck um eine halbe Stunde reduzieren oder alternativ in eigenem Ermessen einen bezahlten Urlaub von 15 Kalendertagen nach dem Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen.
Elternzeit
Maternity and Paternity leave in Spain is combined under Permiso de Nacimiento. Each parent can take up to 16 weeks off for Maternity / Paternity Leave. It is compulsory for both parents to take off the first 6 weeks after the birth of the child. The INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social) pays for the parental leave at 100% of the employee salary up to to 4,720.50 per month, if the employee has applied for the benefit and been accepted. In order to be eligible employees must have contributed to Social Security for at least 6 months during the last 7 years.
Sick Leave
Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub für bis zu 365Tage, wenn sie in den vorausgegangenen 5 Jahren in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Die Angestellten haben die Option, den Krankenstand um zusätzliche 180 Tage zu verlängern. Wenn Angestellte in den vorausgegangenen 5 Jahren nicht 180 Tage lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, erhalten sie möglicherweise während der Krankenzeit keine Bezahlung.
Die ersten 3 Tage sind unbezahlt und gelten als Karenzzeit. Dieser Urlaub wird je nach Dauer zu unterschiedlichen Sätzen und von verschiedenen Stellen bezahlt:
Zeitraum | Bezahlen | Kostenträger |
---|---|---|
0–3 Tage | 0 % | N/A |
4–15 Tage | 60 % des Gehalts | Arbeitgeber |
16–20 Tage | 60 % des Gehalts | Sozialversicherung |
21–30 Tage | 75 % des Gehalts | Sozialversicherung |
30–365 Tage | 100 % des Gehalts | 75 % Sozialversicherung/25 % Arbeitgeber |
Termination Requirements
Kündigungen folgen komplexen Regelungen und müssen den Gesetzen des Landes entsprechen, in dem Mitarbeitende angestellt sind. Das Offboarding wird immer vom Arbeitgeber gemeinsam mit den wichtigsten Stakeholdern abgewickelt. Dabei können Ad-hoc-Gebühren anfallen und für spezifische Kündigungsfälle bestimmte Schritte erforderlich oder empfehlenswert sein.
Kündigungen in Spanien können komplex sein. Außerhalb der Probezeit sind fristlose Kündigungen durch den Arbeitgeber in Spanien nicht möglich und die Kündigung muss aus triftigem Grund erfolgen.
Compliant terminations include:
- Voluntarily by the employee
- In beiderseitigem Einvernehmen
- Unilaterally by the employer based on:
- probation period
- objective grounds
- disciplinary dismissal
- Leistung aufgrund fehlender Eignung für den Job
- Bis zum Ablauf des Vertrags
Notice Period
Die Mindestkündigungsfrist beträgt 15 Tage, kann jedoch unter manchen Umständen länger sein. Während der Probezeit oder bei disziplinarischen Kündigungen gibt es keine Kündigungsfrist.
Severance for Employees
- Unfreiwillige Kündigung durch einen Arbeitgeber aus nicht disziplinären Gründen: 20 Tagesgehälter pro Dienstjahr. (anteilig bei weniger als einem Jahr)
Paid Time Off
Sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf 23 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Für jeden Monat werden 1,92 Tage bezahlter Urlaub angerechnet. Angestellte haben nach einem Monat Arbeit Anspruch auf Jahresurlaub.
Arbeitnehmer können nach vorheriger Ankündigung und Begründung aus folgenden Gründen und für die folgende Zeit mit einem Anspruch auf Entlohnung von der Arbeit fernbleiben:
a) Fünfzehn Kalendertage bei Heirat.
b) Gemäß Artikel 37.3.b des Arbeitnehmerstatuts: „Zwei Tage bei Geburt eines Kindes und bei Tod, Unfall oder schwerer Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder chirurgischem Eingriff ohne Krankenhausaufenthalt, der eine häusliche Erholung erfordert, von Verwandten bis zum zweiten Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsgrad. Wenn der Arbeitnehmer aus diesem Grund reisen muss, beträgt die Frist vier Tage.“
c) Vier Tage bei Tod von Ehepartner, Eltern oder Kindern, einschließlich möglicher Reisen während dieses Zeitraums.
d) Ein Tag für die Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes (Umzug)
Public Holidays
Die Feiertage in Spanien variieren je nach Region (Gemeinde). Jede Gemeinde darf 14 Feiertage pro Jahr haben. Dazu gehören:
- 10 national public holidays set by the Spanish government
- 2 von der lokalen Regierung festgelegte regionale Feiertage
- 2 vom Rathaus festgelegte kommunale Feiertage
The 10 national public holidays in Spain are:
- New Year's Day
- Epiphany/Three King’s Day
- Karfreitag
- Tag der Arbeit
- Mariä Himmelfahrt
- Fiesta de la Hispanidad
- All Saints’ Day
- Tag der spanischen Verfassung
- Unbefleckte Empfängnis
- Weihnachtstag
Regional holidays vary. You can find additional information about regional holidays here.
Onboarding
Das Onboarding dauert 3 Arbeitstage.
Einzelheiten zum Arbeitsvertrag
Verträge müssen auf Spanisch verfasst sein und können zweisprachig sein. Sie müssen schriftlich vorliegen und von beiden Parteien unterzeichnet sein.
Verträge müssen Folgendes beinhalten:
- Vor- und Nachname
- DNI-/NIE-Nummer
- Adresse
- Berufskategorie
- Salary
- Urlaub pro Jahr
- Startdatum des Vertrags
- Art und Dauer des Vertrags
- Vertragszeiten
- Tarifvertrag des Unternehmens
Probezeit
Probezeiten sind nicht verpflichtend. Es gibt keine Mindestprobezeit und die maximale Probezeit beträgt 180 Tage.
Mühelos in Spanien einstellen
Mit der EOR-Lösung von Deel kann Ihr Unternehmen unkompliziert Mitarbeitende in Spanien einstellen. Wenn Sie über eine Niederlassung verfügen, erledigt unsere Global Payroll-Lösung die Gehaltsabrechnung und Compliance für Ihre direkten Angestellten. Unsere über 250 internen Expert:innen kümmern sich um alles vom Umgang mit lokalen Gesetzen und komplexen Steuersystemen bis hin zur Abwicklung Ihrer Gehaltsabrechnung in Spanien und über 150 Ländern.
Ab 599 USD
Management fee
31,98 %
Geschätzte Arbeitgeberkosten
*of employee salary
Möchten Sie erfahren, was es kostet, ein Teammitglied im Vereinigten Königreich einzustellen?
View our Employee Cost CalculatorHelfen Sie Ihrem Team, ein Arbeitsvisum in Spanien zu erhalten
Erweitern Sie Ihre Reichweite für Einstellungen, indem Sie es Mitarbeitenden ermöglichen, aus Spanien zu arbeiten. Wir erledigen den gesamten Visumsprozess intern und entlasten so Ihr HR-Team.
Mehr erfahren+
Länder
+
Kund:innen
+
Rechtsexpert:innen
+
Währungen