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5 mins

Was ist Arbeitsrecht? Regelungen in Deutschland und weltweit

Recht & Compliance

Autor

Das Deel-Team

Letzte Aktualisierung

26 März, 2025

Veröffentlicht

26 März, 2025

Inhaltsverzeichnis

Welchen Zweck verfolgen arbeitsrechtliche Regelungen?

Grundlegende arbeitsrechtliche Regelungen

Wer fällt unter den Schutz des Arbeitsrechts?

Aus welchen Regelungen setzt sich das Arbeitsrecht zusammen?

Wann dürfen Arbeitsverträge vom Arbeitsrecht abweichen?

Wie werden arbeitsrechtliche Regelungen durchgesetzt und reguliert?

Das Wichtigste in Kürze:
  • Das Arbeitsrecht dient in erster Linie dem Schutz von Arbeitnehmer:innen und soll so das Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden ausgleichen.
  • In Deutschland setzt sich das Arbeitsrecht aus EU-Richtlinien, nationalen Gesetzen und etwaigen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen zusammen. Für die Durchsetzung sorgen Gewerkschaften, Betriebsräte und Arbeitsgerichte.
  • Die arbeitsrechtlichen Vorschriften können sich in ihrer Ausgestaltung und Umsetzung von Land zu Land zwar unterscheiden, regeln in vielen Ländern aber ähnliche grundlegende Aspekte wie die Arbeitssicherheit, den Mindestlohn oder Urlaubsansprüche.

Das Arbeitsrecht legt klare Richtlinien für die Pflichten der Unternehmen, die Rechte der Arbeitnehmer:innen und die Rolle der Gewerkschaften und Betriebsräte fest. Es sorgt für faire Arbeitsbedingungen und legt fest, was Unternehmen tun müssen, um faire Löhne zu zahlen, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Rechte der Arbeitnehmer:innen zu respektieren.

Jedes Land der Welt verfügt über ein komplexes System von Arbeitsgesetzen. Deel gibt Ihnen einen Überblick über die Regelungen, die weltweit und in Deutschland für Arbeitsverhältnisse gelten.

Welchen Zweck verfolgen arbeitsrechtliche Regelungen?

In erster Linie gelten arbeitsrechtliche Regelungen dem Schutz der Arbeitnehmer:innen und der Schaffung eines sicheren und fairen Arbeitsumfeldes.

Ihren Hintergrund haben sie im naturgegebenen Machtungleichgewicht zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, da Arbeitnehmende für die Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht nur auf die Zahlungen des Unternehmens angewiesen sind, sondern dabei auch den Weisungen des Unternehmens unterstehen.

Arbeitsrechtliche Regelungen statten Arbeitnehmer:innen mit grundlegenden Rechten, etwa zum Mindestlohn und Elternzeiten, aus. Sie sorgen dafür, dass Arbeitnehmer:innen sich über ihre Rechte informieren können und stellen Mechanismen bereit, um sich gegen Verstöße zur Wehr zu setzen. Gleichzeitig ermächtigen sie zum Beispiel Gewerkschaften und Betriebsräte, Arbeitnehmer:innen zu vertreten und Arbeitsplatzvorschriften durchzusetzen.

Grundlegende arbeitsrechtliche Regelungen

Obwohl sich die Arbeitsgesetze in den verschiedenen Ländern der Welt mitunter stark voneinander unterscheiden, behandeln sie in der Regel ähnliche grundlegende Themen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Bereiche, die in vielen Ländern durch Arbeitsgesetze geregelt werden:

  • Arbeitsbedingungen: Arbeitsrechtliche Vorschriften regeln Aspekte wie Sauberkeit am Arbeitsplatz, Belüftung, Beleuchtung und Pausen, um eine gesunde und angenehme Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
  • Arbeiterunfallversicherung: Werden Arbeitnehmer:innen durch Arbeitsunfälle verletzt, sorgen arbeitsrechtliche Regelungen für finanzielle und medizinische Unterstützung bei der Genesung.
  • Sicherheit am Arbeitsplatz: Vorschriften schreiben Sicherheitsprotokolle, Schulungen und Ausrüstung vor, um Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren und Unfälle zu vermeiden.
  • Gesundheit am Arbeitsplatz: Arbeitsgesetze befassen sich mit potenziellen Gesundheitsrisiken, die mit bestimmten Arbeitsplätzen verbunden sind, und verpflichten die arbeitgebenden Unternehmen zur Durchführung von Präventivmaßnahmen.
  • Mindestlohngesetze: Sie legen den niedrigsten gesetzlichen Stundenlohn fest, den Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden zahlen dürfen.
  • Überstundenzuschläge: Arbeitnehmer:innen, die über die normale Arbeitszeit hinaus arbeiten, haben gemäß Überstundenregelungen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
  • Renten (in einigen Ländern): In einigen Ländern können die Arbeitsgesetze Arbeitgeberbeiträge für die Altersversorgung der Arbeitnehmer:innen vorschreiben.
  • Gleicher Lohn: Stellt sicher, dass Mitarbeiter:innen, die gleiche Arbeit leisten, dieselbe Vergütung erhalten – unabhängig von Geschlecht, Ethnie oder anderen Merkmalen, die zu Diskriminierung führen können.
  • Gleiche Beschäftigungschancen: Verbietet die Diskriminierung bei der Einstellung oder Beförderung sowie anderweitige Benachteiligung am Arbeitsplatz aufgrund von Faktoren wie Ethnie, Religion oder Behinderung.
  • Entlassungen und Kündigungen: Das Arbeitsrecht kann Verfahren für Entlassungen und Kündigungen festlegen, um Fairness zu gewährleisten und die Rechte von Arbeitnehmer:innen zu schützen.
  • Arbeitszeiten: Oft sind Höchstarbeitszeiten pro Tag oder Woche festgelegt, um ein Burn-out von Arbeitnehmer:innen zu verhindern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.
  • Antidiskriminierungsgesetze: Schützen Arbeitnehmer:innen vor Diskriminierung und gewährleisten eine faire Behandlung am Arbeitsplatz.
  • Essens- und Ruhezeiten: Gesetze können zur Erholung der Arbeitnehmer:innen Mindestpausenzeiten vorschreiben.
  • Bezahlte Freistellung und Ansammeln von Zeitguthaben: Vorschriften können Arbeitgebende dazu verpflichten, bezahlte Freistellungen für Urlaube sowie Entgeltfortzahlungen etwa im Krankheitsfall zu gewähren. Sie können außerdem klare Richtlinien zum Ansparen und der Verwendung sogenannter Zeitguthaben enthalten.

Wer fällt unter den Schutz des Arbeitsrechts?

In Deutschland fallen alle Arbeitnehmer:innen unter die Regelungen des Arbeitsrechts. Die genaue Ausgestaltung der geltenden Vorschriften kann jedoch variieren und hängt von zahlreichen Faktoren ab: zum Beispiel von der Frage, ob jemand befristet oder unbefristet beschäftigt ist oder ob ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung greift.

Selbstständige, also Freiberufler:innen und Gewerbetreibende, werden im Gegensatz zu Arbeitnehmer:innen nicht über einen Dienstvertrag, sondern über einen Werkvertrag beschäftigt. Sie fallen daher nicht unter den Schutz des Arbeitsrechts.

Wichtig: Vorsicht ist in Deutschland geboten, um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Als Unternehmen sollten Sie dringend Maßnahmen treffen, um diese zu vermeiden und spätere rechtliche Konsequenzen und Nachzahlungen abzuwenden. Im Zweifel empfiehlt sich etwa die Beschäftigung von Selbstständigen als sogenannte „arbeitnehmerähnliche Selbstständige“.

Aus welchen Regelungen setzt sich das Arbeitsrecht zusammen?

In Deutschland speisen sich die arbeitsrechtlichen Regelungen aus einer Vielzahl von Rechtsquellen. Diese reichen von Vorgaben der Europäischen Union über das nationale Recht und Urteile von Arbeitsgerichten bis hin zu individuellen Abmachungen zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat.

Im Einzelnen setzen sich die Regelungen folgendermaßen zusammen:

  • An der Spitze stehen neben EU-Verordnungen und -Richtlinien zum Arbeitsrecht die Regelungen des Grundgesetzes, so etwa der Gleichheitsgrundsatz gemäß § 3 GG. Gemeinsam bilden sie die Basis für alle weiteren arbeitsrechtlichen Regelungen.
  • Als Nächstes folgen die nationalen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Zu den zahlreichen Rechtsquellen zählen hier in Deutschland etwa das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) oder die Gewerbeordnung (GewO).
    Grundsätzlich unterscheidet man das deutsche Arbeitsrecht in zwei Bereiche:
    • Das Individualarbeitsrecht beinhaltet alle Vorgaben, die sich auf das Verhältnis zwischen den jeweiligen Beschäftigten und dem arbeitgebenden Unternehmen beziehen. Dazu zählen u. a.:
      • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
      • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
      • AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)
      • Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
      • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
      • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
      • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
      • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
      • Mindestlohngesetz (MiLoG)
      • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
    • Das Kollektivarbeitsrecht wiederum umfasst alle Regelungen, die das Verhältnis von Gewerkschaften und Betriebsräten zu arbeitgebenden Unternehmen und Arbeitgeberverbänden betreffen. Dazu zählen z. B.:
      • Tarifvertragsgesetz (TVG) zur Regelung von Tarifverträgen. Diese können entweder für ganze Ta­rif­ge­bie­te oder Flächen (Flächentarifverträge) oder für einzelne Unternehmen (Fir­men­ta­rif­ver­trag) geschlossen werden.
      • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Regelung von Betriebsräten: Zusätzlich zur sonstigen Arbeit des Betriebsrates und zusätzlich zu Tarifverträgen können zwischen dem Betriebsrat und einem arbeitgebenden Unternehmen Betriebsvereinbarungen geschlossen werden.
  • Die Gesetze können durch Rechtsverordnungen ausgeführt und ergänzt werden. Ein Beispiel ist die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV4) vom 26.06.2023. Darin wurde der Mindestlohn zuletzt auf 12,82 € brutto je Zeitstunde ab dem 01. Januar 2025 erhöht.

Wann dürfen Arbeitsverträge vom Arbeitsrecht abweichen?

Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen müssen Arbeitgebende grundsätzlich alle oben genannten geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen beachten.

Abweichungen sind nur möglich, wenn gesetzlich entsprechende Ausnahmen vorgesehen sind oder sie zum Vorteil der Arbeitnehmer:innen geschehen. So dürfen Stundenlöhne beliebig weit über dem Mindestlohn liegen – darunter liegen dürfen sie jedoch nur in bestimmten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Pflichtpraktika.

Entsprechend gilt etwa auch das Günstigkeitsprinzip nach § 4 Abs. 3 TVG. Demnach sind im Arbeitsvertrag Abweichungen von zwingenden tarifvertraglichen Regelungen zulässig, solange sie zugunsten der arbeitnehmenden Person stattfinden.

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Wie werden arbeitsrechtliche Regelungen durchgesetzt und reguliert?

In Deutschland gibt es für Arbeitnehmer:innen drei wesentliche Möglichkeiten, um über ihre Rechte zu verhandeln und bestehende Rechte einzufordern:

1. Gewerkschaften

Gewerkschaften setzen sich betriebsübergreifend für die Durchsetzung der Rechte von Arbeitnehmer:innen ein, indem sie etwa den Anspruch auf bessere Arbeitsbedingungen, gerechte Löhne und Rechte am Arbeitsplatz verfechten.

Zu den bekanntesten Gewerkschaften in Deutschland zählen die IG Metall (Industriegewerkschaft Metall), die ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) und die IGBCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie).

Gewerkschaften verhandeln mit arbeitgebenden Unternehmen über Tarifverträge, die entweder für ganze Branchen oder Tarifgebiete oder einzelne Unternehmen gelten.

2. Betriebsräte

Bei Betriebsräten handelt es sich um Gremien von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche die Interessen der Beschäftigten innerhalb eines Betriebs vertreten. Laut § 1 Abs. 1 BetrVG kann ein Betriebsrat in Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitenden gewählt werden.

Der Betriebsrat hat unter anderem das Recht, bei Einstellungen, Versetzungen oder Entlassungen mitzubestimmen oder zumindest darüber informiert zu werden. Betriebsräte und ihre Mitglieder genießen gesetzlichen Schutz.

In Betriebsvereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem arbeitgebenden Unternehmen können schriftlich verbindliche Regelungen für das Unternehmen beschlossen werden – etwa zu Arbeitszeiten, dem Gesundheitsschutz oder Homeoffice. Diese gelten für alle Beschäftigten des Betriebs und dürfen gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen nicht unterschreiten, können gemäß Günstigkeitsprinzip aber vorteilhaftere Regelungen enthalten.

3. Arbeitsgerichte

Bei individuellen Unstimmigkeiten in Bezug auf das Arbeitsverhältnis können Arbeitgebende und Arbeitnehmende in Deutschland die Arbeitsgerichte anrufen. In Deutschland gibt es dazu drei Instanzen:

  • Arbeitsgerichte
  • Landesarbeitsgerichte (LAG)
  • Bundesarbeitsgericht (BAG)
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