Artikel
6 mins
Internationales Steuerrecht verstehen: Ein Überblick
Recht & Compliance
Autor
Das Deel-Team
Letzte Aktualisierung
19 März, 2025
Veröffentlicht
19 März, 2025

Inhaltsverzeichnis
Internationale Besteuerung - was heißt das?
Grundprinzipien der internationalen Besteuerung
Die Regelungen in Deutschland: Steuerinländer oder Steuerausländer?
Gestaltung von Verrechnungspreisen
Gesetzliche Grundlagen internationaler Besteuerung in Deutschland
Neue Herausforderungen für die internationale Besteuerung
Was müssen Sie als Unternehmen oder Freelancer:in beachten?
Das Wichtigste in Kürze
- Das internationale Steuerrecht sieht Regelungen vor, die bei steuerlich relevanten grenzüberschreitenden Vorgängen von Unternehmen zur Anwendung kommen.
- Unternehmen sollten die Grundprinzipien und aktuellen Entwicklungen des internationalen Steuerrechts beachten, um ihre Compliance sicherzustellen und steuerliche Risiken zu minimieren.
- Nutzende von Deel müssen sich bei der Einstellung von Mitarbeitenden und ihrer Gehaltsabrechnung keine Sorgen um steuerliche Compliance-Aspekte mit Auslandsbezug machen.
Unternehmen, die im Ausland tätig sind oder Mitarbeitende im Ausland beschäftigen, müssen sich mit den komplexen Bestimmungen des internationalen Steuerrechts befassen. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der internationalen Besteuerung und was Sie bei Vorgängen mit Auslandsbezug aus steuerlicher Sicht beachten müssen. Außerdem erfahren Sie mehr über die Vorteile, die Deel Unternehmen und Freelancer:innen in diesem Zusammenhang bietet.
Zunehmende Globalisierung, Digitalisierung und internationale wirtschaftliche Verflechtungen sorgen für immer durchlässigere Grenzen für Kapital, Waren und Dienstleistungen. Unternehmen sind dabei oft nicht mehr an einen lokalen Markt gebunden und können Aktivitäten leicht ins Ausland verlagern. Daher sind die Bestimmungen des internationalen Steuerrechts wichtiger denn je. Immer komplexere Situationen mit grenzüberschreitenden Sachverhalten verlangen nach stetig wachsendem gesetzlichem Regelungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund fragen sich im Ausland tätige Unternehmen und Freelancer:innen oft, in welchem Land sie Einkünfte versteuern müssen oder wie sie steuerliche Aspekte im Zusammenhang mit Angestellten und Auftraggebern regelkonform handhaben sollen. Wenn Sie als Unternehmen beispielsweise Mitarbeitende beschäftigen, die vom Homeoffice aus dem Ausland arbeiten, oder als Freelancer:in Aufträge eines Kunden aus einem anderen Land erhalten, sollten Sie zumindest ein Grundverständnis der wichtigsten außensteuerlichen Prinzipien haben, um eine gute Compliance zu gewährleisten.
Internationale Besteuerung - was heißt das?
Das internationale Steuerrecht sieht Regelungen vor, die bei steuerlich relevanten grenzüberschreitenden Vorgängen von Einzelpersonen und Unternehmen zur Anwendung kommen. Das betrifft vor allem:
- Unternehmen mit internationalen geschäftlichen Aktivitäten.
- Einzelpersonen, die in mehreren Ländern arbeiten oder Einkommen erzielen bzw. die in einem anderen Land arbeiten oder Einkommen erzielen als dem Land ihres Wohnorts.
- Investoren, die Kapital über nationale Grenzen hinweg bewegen.
Die Bestimmungen des internationalen Steuerrechts sorgen dafür, Doppelbesteuerung in mehreren Staaten zu vermeiden, Steuerflucht zu verhindern und für eine gerechte Verteilung der Steuerlast zwischen den betroffenen Staaten zu sorgen.
Grundprinzipien der internationalen Besteuerung
Die internationale Besteuerung basiert auf mehreren Grundprinzipien:
- Welteinkommensprinzip: Einige Länder, etwa die USA, besteuern das weltweite Einkommen ihrer Steuerpflichtigen, unabhängig davon, in welchem Land es erzielt wurde.
- Territorialprinzip: Andere Länder, zum Beispiel Frankreich, besteuern nur Einkommen, das im eigenen Land erzielt wurde.
- Wohnsitzlandprinzip: Das Land, in dem eine Person ihren steuerlichen Wohnsitz hat, erhebt Steuern auf ihr gesamtes Einkommen.
- Quellenlandprinzip: Das Land, in dem das Einkommen erzielt wurde, hat das Recht, dieses zu besteuern.
Wenn mehrere Länder Anspruch auf die Besteuerung derselben Einkünfte erheben, können diese Prinzipien miteinander in Konflikt treten. Die steuerliche Veranlagung von Einkünften ist letztlich immer noch weitgehend Sache der einzelnen Nationalstaaten, auch wenn es inzwischen verbindliche internationale Vorgaben und Bestrebungen einer fairen weltweiten Unternehmensbesteuerung gibt.
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Die Regelungen in Deutschland: Steuerinländer oder Steuerausländer?
Deutschland unterscheidet grundsätzlich zwischen einer unbeschränkten und einer beschränkten Steuerpflicht.
- Die unbeschränkte Steuerpflicht betrifft in erster Linie natürliche Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, beziehungsweise juristische Personen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben. Diese Personen bezeichnet man als Steuerinländer. Wenn Ihr Unternehmen also einen ausländischen Mitarbeitenden mit Wohnsitz in Deutschland beschäftigt, dann ist dieser aus steuerlicher Sicht ein Steuerinländer.
- Beschränkt steuerpflichtige natürliche oder juristische Personen hingegen haben ihren Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Deutschland, erzielen dort aber bestimmte Einkünfte, etwa aus Gewerbebetrieben oder selbständiger und nichtselbständiger Arbeit. In diesem Fall handelt es sich um Steuerausländer:innen.
Diese Unterscheidung ist insofern wichtig, weil je nach Ansässigkeit unterschiedliche Besteuerungsgrundsätze zur Anwendung kommen:
- Da Steuerinländer:innen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden sie nach dem Welteinkommensprinzip besteuert. Das heißt, ihr weltweites Einkommen ist in Deutschland steuerpflichtig, unabhängig davon, in welchem Land es erzielt wurde.
- Steuerausländer:innen hingegen sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. Daher werden sie nach dem Territorialitätsprinzip besteuert. Dabei werden nur jene Einkünfte veranlagt, die in Deutschland erzielt wurden, nicht jedoch die aus dem Ausland.
Eine weitere grundsätzliche Unterscheidung bei Steuervorgängen mit Auslandsbezug ist die zwischen Inbound- und Outbound-Fällen:
- Wenn zum Beispiel ein Steuerausländer an einer deutschen Personengesellschaft beteiligt ist, dann handelt es sich um einen Inbound-Fall, da diese Person Einkünfte aus Deutschland erzielt.
- Umgekehrt spricht man von einem Outbound-Fall, wenn etwa ein deutsches Unternehmen einen inländischen Mitarbeitenden ins Ausland entsendet. In diesem Fall erzielt ein Steuerinländer Einkünfte im Ausland.
Gestaltung von Verrechnungspreisen
Ein anderer wichtiger Aspekt des internationalen Steuerrechts sind die sogenannten Verrechnungspreise. Das sind die Preise, die Unternehmen eines Konzerns bzw. einer Unternehmensgruppe untereinander für erbrachte Lieferungen und Leistungen auch über Landesgrenzen hinweg berechnen. Für multinationale Konzerne hat die Gestaltung von Verrechnungspreisen also eine besondere steuerliche Relevanz. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise eine Tochtergesellschaft im Ausland hat, gelten für die Gestaltung und Angemessenheit der Verrechnungspreise besondere Bestimmungen.
In Deutschland gibt es strenge Anforderungen an die Dokumentation von Verrechnungspreisen von Unternehmensgruppen. Dies soll vor allem Steuermanipulationen vermeiden. Neben den verschiedenen gesetzlichen Vorgaben zur Bestimmung angemessener Verrechnungspreise nach deutschem Recht gibt es auch internationale Bestrebungen zur einheitlichen Bestimmung von Verrechnungspreisen, vor allem die OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Preise für Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen diesen nationalen und internationalen Vorgaben entsprechen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Gesetzliche Grundlagen internationaler Besteuerung in Deutschland
Das deutsche Außensteuerrecht verfügt über drei zentrale Elemente für die internationale Besteuerung von Einkünften:
- die nationalen Steuergesetze mit Auslandsbezug: Außensteuergesetz (AStG), Abgabenordnung (AO) und Einkommensteuergesetz (EStG)
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und anderen Ländern
- internationale Regelungen und Vereinbarungen wie die harmonisierenden Normen des EU-Rechts und das BESP-Projekt der OECD und der G20-Staaten
Außensteuergesetz (AStG), Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG)
Das Außensteuergesetz zählt zu den wichtigsten Instrumenten zur Regulierung der Besteuerung grenzüberschreitender Vorgänge in Deutschland. Es regelt etwa die steuerliche Behandlung von Betriebsstätten im Ausland und definiert die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Auch die Hinzurechnungsbesteuerung ist im Außensteuergesetz enthalten. Sie stellt sicher, dass in ausländischen Niedrigsteuergebieten erzielte Einkünfte deutscher Unternehmen erfasst werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des AStG sind dessen Bestimmungen zu Verrechnungspreisen verbundener Unternehmen. Und bei einer Verlagerung des Wohn- oder Geschäftssitzes beziehungsweise des ständigen Aufenthalts ins Ausland regelt das AStG eine entsprechende Wegzugbesteuerung.
Darüber hinaus gibt es noch weitere nationale gesetzliche Grundlagen mit Bestimmungen zur Besteuerung von Aktivitäten mit Auslandsbezug. Hierzu zählt etwa die deutsche Abgabenordnung (AO), das zentrale Element des deutschen Steuerrechts. Sie umfasst unter anderem eine Meldepflicht für die Gründung und den Erwerb von Betrieben im Ausland sowie unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Körperschaften. Und das deutsche Einkommensteuergesetz (EStG) definiert zum Beispiel den „gewöhnlichen Aufenthalt“ als einen Zeitraum von mindestens 183 Tagen pro Jahr. Das ist wichtig für die Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Ein weiteres zentrales Element des Außensteuerrechts sind die Doppelbesteuerungsabkommen. Diese bilateralen Verträge zwischen Staaten dienen der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften mit Auslandsbezug und sollen Steuerflucht verhindern. Deutschland hat inzwischen DBA mit über 90 Staaten abgeschlossen, unter anderem mit allen EU-Mitgliedstaaten und den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands.
Sie legen unter anderem fest, welcher Staat im Einzelfall das Besteuerungsrecht von Einkünften hat. Unter bestimmten Bedingungen können Steuerpflichtige im Ausland gezahlte Steuern auch mit inländischen Steuerschulden verrechnen und so Doppelbesteuerungseffekte mindern. Darüber hinaus gewähren sie Steuerbefreiungen und bestimmen Mechanismen zur Streitbeilegung.
Für im Ausland tätige Unternehmen sind DBA besonders relevant, da sie Regelungen zu Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer enthalten. Für Steuerinländer:innen, die im Ausland Einkünfte erzielen, spielen DBA eine entscheidende Rolle, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht jeweils zu Jahresbeginn den aktuellen Stand seiner Doppelbesteuerungsabkommen.
Harmonisierende Normen des EU-Rechts
Innerhalb der Europäischen Union sind für die direkte Besteuerung ausschließlich die Mitgliedstaaten zuständig. Die EU hat aber dennoch Einfluss auf die Steuergestaltung von Unternehmen und Einzelpersonen. Sie legt beispielsweise harmonisierende Normen für die Besteuerung auf Ebene der Nationalstaaten fest. Bei der indirekten Besteuerung, also den Umsatzsteuern, kümmert sich die EU darum, die gesetzlichen Bestimmungen zu Mehrwert- und Verbrauchsteuern zu vereinheitlichen. Dies soll vermeiden, dass in verschiedenen Ländern unterschiedliche Steuersätze und steuerliche Regelungen gelten. Ziel all dessen ist es, eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, die Unternehmen in einzelnen Ländern unter Umständen unlautere Vorteile verschaffen würde.
OECD: BEPS-Initiative und globale Mindestbesteuerung
Auch auf Ebene der OECD gibt es verschiedene Versuche zur Regelung und Harmonisierung internationaler Steuervorschriften. Mit der BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) stießen die OECD und die G20-Staaten 2021 eine globale Reform des Steuerrechts an. Ihre wichtigsten Maßnahmen sind:
- Neue Transparenzanforderungen
- Harmonisierung von Steuergesetzen
- Einführung von Mindestbesteuerungsregeln
Ein zentraler Punkt ist die globale Mindestbesteuerung. Sie soll sicherstellen, dass Unternehmen eine weltweite Mindeststeuer in Höhe von 15 % zahlen, unabhängig vom Land, in dem sie ansässig sind. Dies soll Steuerflucht vermeiden und für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Dieser internationalen Einigung haben sich inzwischen 141 Staaten angeschlossen. 2022 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Richtlinie für eine einheitliche Umsetzung innerhalb der EU. Deutschland beschloss 2023 ein entsprechendes Mindeststeuergesetz (MinStG).
Weiterhin bietet die OECD mit einem Musterabkommen Orientierungshilfe für bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen. Inzwischen ist es die Grundlage von mehr als 3.000 weltweiten DBA. Mittlerweile arbeiten die OECD und die G20 auch an neuen Regelungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Vorgesehen sind unter anderem neue Rechte für Länder, Gewinne von digitalen Unternehmen zu besteuern, sowie Mindeststeuersätze für multinationale Unternehmen.
Neue Herausforderungen für die internationale Besteuerung
Denn die digitale Wirtschaft stellt die internationale Besteuerung vor ganz neue Herausforderungen. Unternehmen wie Google, Amazon oder Meta erzielen Gewinne in Ländern, in denen sie physisch gar nicht präsent sind. Multinationale Unternehmen nutzen oft rechtliche Schlupflöcher und steuerfreundliche Länder und verringern so ihre Steuerlast. Traditionelle Besteuerungsprinzipien stoßen dabei an ihre Grenzen.
Vor diesem Hintergrund konkurrieren Länder oft um Investitionen, indem sie niedrige Steuersätze oder andere steuerliche Vorteile bieten. Dies kann zu einem Steuersenkungswettlauf führen, bei dem Staaten ihre Steuereinnahmen reduzieren, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die internationale Besteuerung ist also ein dynamisches und komplexes Feld, das ständig neue Herausforderungen mit sich bringt. Von der Vermeidung der Doppelbesteuerung bis zur Bekämpfung von Steuerflucht erfordert sie enge internationale Zusammenarbeit und innovative Lösungen.
Was müssen Sie als Unternehmen oder Freelancer:in beachten?
Für Unternehmen und Einzelpersonen ist ein solides Verständnis der Grundprinzipien und aktuellen Entwicklungen des internationalen Steuerrechts unerlässlich, um eine gute Compliance sicherzustellen und steuerliche Risiken zu minimieren.
Unternehmen müssen im Zusammenhang mit internationaler Besteuerung komplexe Compliance-Anforderungen erfüllen, darunter:
- Einhaltung von Doppelbesteuerungsabkommen
- Berichterstattung gemäß den Anforderungen der BEPS-Initiative
- Anpassung an lokale Steuervorschriften
Auch Einzelpersonen mit steuerlich relevanten grenzüberschreitenden Aktivitäten müssen sich mit Aspekten des internationalen Steuerrechts auseinandersetzen, darunter:
- Doppelbesteuerung
- Steuerliche Meldepflichten
- Komplexe Regeln zum Wohnsitz beziehungsweise ständigen Aufenthalt sowie zur Quellensteuer
Unternehmen und Freelancer:innen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten sollten sich frühzeitig mit den maßgeblichen internationalen Steuervorschriften vertraut machen und ihre Steuergestaltung gut planen. Wichtig ist vor allem, dass Sie sich bei Ihrer Steuerplanung von Expert:innen mit entsprechendem Know-how beraten lassen.
Nutzende von Deel müssen sich bei der Einstellung von Mitarbeitenden und deren Gehaltsabrechnung keine Sorgen um steuerliche Compliance-Aspekte mit Auslandsbezug machen. Die Plattform unterstützt Sie bei weltweiten Neueinstellungen und internationalen Gehaltsabrechnungen, die aus Sicht des internationalen Steuerrechts regelkonform sind. Der leistungsstarke Deel Compliance Monitor zeigt automatisch Änderungen der lokalen Steuergesetze an und empfiehlt Ihnen entsprechende Maßnahmen.
Bei der Zusammenarbeit mit internationalen Freelancer:innen beispielsweise in den USA erledigt Deel die Steuern vorschriftsgemäß und in Sekundenschnelle. Und Freelancer:innen mit Kunden im Ausland können in ausgewählten Ländern, unter anderem in Deutschland, die professionelle Steuerberatung für Freelancer:innen in Anspruch nehmen.
Das komplette HR-Paket von Deel mit integrierten Lösungen für Steuern und Compliance ist auf die Bedürfnisse von global und dezentral operierenden Unternehmen zugeschnitten. Damit wickeln Sie problemlos die Personalverwaltung für Ihre Mitarbeitenden in mehr als 100 Ländern ab.
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