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Artikel

4 mins

Mindestlohn in Italien

Globale Payroll

Globales Hiring

Autor

Das Deel-Team

Letzte Aktualisierung

20 März, 2025

Veröffentlicht

20 März, 2025

Inhaltsverzeichnis

Kein gesetzlicher Mindestlohn in Italien

Tarifliche Mindestlöhne

Weitere europäische Länder ohne gesetzlichen Mindestlohn

Mindestlöhne im europäischen Vergleich

Geringe Löhne, hohe Lohnnebenkosten

Insgesamt liegen die Lohnkosten unter dem EU-Durchschnitt

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Das Wichtigste in Kürze
  • Italien ist eines der wenigen verbliebenen EU-Länder ohne gesetzlichen Mindestlohn.
  • Im Rahmen einer vergleichsweise starken Bindung an Tarifverträge gelten vielerorts tarifliche Untergrenzen zur Bezahlung von Arbeitnehmer:innen.
  • Die Lohnnebenkosten in Italien sind im EU-Vergleich hoch. Dennoch liegen die Lohnkosten für eine:n Mitarbeiter:in in der Summe unter dem EU-Durchschnitt.

Kein gesetzlicher Mindestlohn in Italien

Ist im allgemeinen Sprachgebrauch vom „Mindestlohn“ die Rede, meint man in aller Regel den gesetzlichen Mindestlohn. Einen solchen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Italien nicht.

Gegenwärtig ist lediglich folgende Regelung in Artikel 36 der italienischen Verfassung festgehalten: „Der Arbeiter hat Anspruch auf einen Lohn, der dem Umfang und der Qualität seiner Arbeit angemessen und jedenfalls ausreichend sein muß, ihm und der Familie ein freies und würdiges Leben zu gewährleisten. [...]“. Wie hoch der Lohn dafür in Zahlen sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Zuletzt hatte die Opposition im Jahr 2023 einen Antrag auf eine flächendeckende gesetzliche Lohnuntergrenze von neun Euro pro Stunde eingebracht. Dieser scheiterte im Parlament an der rechtskonservativen Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni.

Tarifliche Mindestlöhne

Die Regierung unter Meloni verwies bei der Ablehnung des gesetzlichen Mindestlohns darauf, stattdessen Tarifverträge – die sogenannten Contrattazione Collettiva Nazionale di Lavoro (CCNL) – stärker fördern zu wollen.

Während die Tarifbindung in Italien bereits vergleichsweise stark ist, enthalten jedoch nicht alle Tarifverträge auch Abmachungen zur Bezahlung der Arbeitnehmer:innen.

Hinzu kommt die im EU-Vergleich überdurchschnittlich hohe Anzahl an Kleinstunternehmen in Italien. Von einem Kleinstunternehmen ist dann die Rede, wenn ein Unternehmen maximal neun Personen beschäftigt und einen Umsatz von maximal zwei Millionen Euro pro Jahr erwirtschaftet.

In solch kleinen Unternehmen sind Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen in der Regel deutlich schwächer aufgestellt als bei Großunternehmen der Industrie, wo die Tarifverträge eine angemessene Lohnuntergrenze gewährleisten.

Erhebliche Verdienstunterschiede gibt es in Italien zudem zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen. Und auch regional lassen sich, vor allem zwischen dem stärker industrialisierten Norden und dem Süden Italiens, dem sogenannten Mezzogiorno, erhebliche Differenzen feststellen.

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Weitere europäische Länder ohne gesetzlichen Mindestlohn

Italien ist einer der fünf verbliebenen EU-Staaten ohne Mindestlohn. Keine gesetzliche Lohnuntergrenze weisen neben Italien die folgenden EU-Länder auf:

  • Dänemark
  • Schweden
  • Finnland
  • Österreich

Als weitere Länder in Europa, die zwar nicht der EU angehören, aber ebenfalls keinen Mindestlohn aufweisen, sind die Schweiz und Norwegen zu nennen.

Mindestlöhne im europäischen Vergleich

Eurostat unterteilt die EU-Mitgliedstaaten mit einem gesetzlichen Mindestlohn nach dessen Höhe in drei Gruppen (Stand: 1. Halbjahr 2024):

  • Gruppe 1: Gesetzlicher Mindestlohn > 1.500 € / Monat
    • Luxemburg
    • Irland
    • Niederlande
    • Belgien
    • Deutschland
    • Frankreich
  • Gruppe 2: Gesetzlicher Mindestlohn zwischen 1.000 € und 1.500 € pro Monat
    • Spanien
    • Slowenien
  • Gruppe 3: Gesetzlicher Mindestlohn ≤ 1.000 € pro Monat
    • Zypern
    • Polen
    • Griechenland
    • Portugal
    • Malta
    • Litauen
    • Kroatien
    • Estland
    • Tschechien
    • Slowakei
    • Rumänien
    • Lettland
    • Ungarn
    • Bulgarien

Die Höhe der Mindestlöhne in den Ländern der Europäischen Union variiert damit stark. Relativ gesehen sind die Unterschiede allerdings kleiner, wenn man die mitunter erheblichen Unterschiede in den Lebenshaltungskosten und entsprechend der Kaufkraft mit einbezieht.

Geringe Löhne, hohe Lohnnebenkosten

Vergleichsweise hoch sind im italienischen Sozialversicherungssystem die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber. Laut Daten der Außenwirtschaftsagentur des Bundes weisen in der EU nur noch Schweden und Frankreich höhere Lohnnebenkosten auf als Italien.

So ist in Italien neben einem 13. Monatsgehalt vor Weihnachten etwa auch die Zahlung eines 14. Monatsgehalts im Sommer üblich. Gängig sind unter anderem ebenfalls Zuschüsse zum Mittagessen, Gewinnbeteiligungen, Firmenwägen oder Aktienoptionen.

Insgesamt liegen die Lohnkosten unter dem EU-Durchschnitt

Betrachtet man die gesamten Lohnkosten pro Mitarbeiter:in in Italien, lässt sich jedoch feststellen, dass diese im EU-Vergleich dennoch niedrig sind.

Laut der Außenwirtschaftsagentur des Bundes liegt der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn in Italien bei 29,80 Euro. Damit liegt der Wert 6,7 Prozent unter dem EU-Durchschnitt – und ganze 38,6 Prozent unter dem deutschen Wert.

Zum Vergleich: Laut der zuletzt verfügbaren Zahlen für die Schweiz aus dem Jahr 2020 kostete eine durchschnittliche Arbeitsstunde Arbeitgeber dort 103,5 Prozent mehr als im Nachbarland Italien.

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