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Artikel

11 min read

Überstunden steuerfrei – Mehrarbeit attraktiver machen

Globale Payroll

Recht & Compliance

Autor

Das Deel-Team

Letzte Aktualisierung

15 April, 2025

Veröffentlicht

15 April, 2025

Inhaltsverzeichnis

Steuerfreie Zuschläge

Wann sind Überstunden steuerfrei?

Zusätzliche Leistungen attraktiver machen

Überstunden steuerfrei, hauptsächlich für Männer?

Auszahlung nur in Abstimmung mit Arbeitgebenden

Fazit

Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Bundesregierung plant zukünftig, Zuschläge für Überstunden von der Steuer zu befreien.
  • Die neue Regelung soll die steigenden Lebenshaltungskosten kompensieren, die Bereitschaft für Mehrarbeit fördern und Leistung attraktiver gestalten.
  • Das Gesetz steht zur Ausarbeitung offen und erhält derzeit Kritik, insbesondere weil der ursprüngliche Vorschlag nur auf Vollzeitkräfte abzielt.

Die Kaufkraft der deutschen Bevölkerung ist in den letzten Jahren merklich gesunken. Gestiegene Preise von Waren und Dienstleistungen machen sich in der breiten Bevölkerung bemerkbar. Dieses Jahr sind auch die Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung deutlich gestiegen, wodurch die finanzielle Belastung weiter zunimmt. Dies ist ein Thema bei den Regierungsverantwortlichen. Sie haben das Problem erkannt und möchten an anderer Stelle für Entlastungen der Arbeitnehmer:innen sorgen. Eine geplante Maßnahme soll das Nettogehalt durch neue Regelungen für geleistete Überstunden aufbessern.

Steuerfreie Zuschläge

Ehemaliger Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner sowie neuer Bundeskanzler Friedrich Merz pochen auf eine höhere Leistungsbereitschaft unter den Deutschen. Der Ex-Finanzchef der Regierung nannte es „Lust auf Überstunden“, die nötig sind, um die deutsche Wirtschaft wieder in einen besseren Zustand zu bringen. Um diese Lust zu fördern, plant die Bundesregierung nach dem aktuellen Stand, Überstundenzuschläge steuerfrei zu gestalten. Es ist eine geplante Maßnahme und ein Gesetz ist bisher nicht in Kraft. Die neuen Regulierungen werden derzeit ausgearbeitet, so die Aussage des Bundesfinanzministeriums.

Wann sind Überstunden steuerfrei?

Aktuell sind Überstunden und deren Zuschläge von der regulären Besteuerung sowie von Sozialabgaben betroffen. Die geplante Maßnahme soll dies ändern. Dabei ist nicht der eigentliche Stundenlohn im Fadenkreuz, sondern die Anpassung zielt auf eine Steuerbefreiung von Zuschlägen, die auf Überstunden gegeben werden. Es existieren bereits einige Ausnahmen, die eine Steuerbefreiung genießen. Folgende Zuschläge sind laut § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) von Steuer- oder Versicherungsbeiträgen befreit:

  • Nachtarbeit – steuerfreier Zuschlag bis zu 25 % des Grundlohns
  • Arbeit an Sonntagen – steuerfreier Zuschlag bis zu 50 % des Grundlohns
  • Arbeit an Feiertagen – steuerfreier Zuschlag bis zu 125 % des Grundlohns (kann vom 24. bis zum 26. Dezember und am 1. Mai sogar 150 % betragen)

Angenommen, Arbeitnehmende arbeiten sonntags und erhalten dafür von Arbeitgebenden 30 % Zuschlag auf den Lohn. Dieser Zuschlag ist von Abgaben befreit, da sich der Betrag innerhalb der steuerfreien 50 % des Grundlohns befindet.

Zusätzliche Leistungen attraktiver machen

Die geplante, neue Regelung soll die Mehrarbeit sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen attraktiver machen. Wie sich das in der Realität einer Lohnabrechnung widerspiegeln würde, zeigt folgendes Beispiel:

Bisherige Regelung (Zuschläge steuerpflichtig):

Position Rechnung Betrag
Überstunden-Grundlohn 10 Std. × 20 € 200 €
Zuschlag (25 %) 200 € × 25 % 50 €
Gesamtbetrag brutto 250 €
Steuern & Abgaben (ca. 30 %) 250 € × 30 % –75 €
Nettoauszahlung 175 €

Neue Regelung (Zuschläge steuerfrei):

Position
Überstunden-Grundlohn (steuerpflichtig) 10 Std. × 20 € 200 €
Zuschlag (25 %, steuerfrei) 200 € × 0,25 50 €
Gesamtbetrag brutto 200 € + 50 € 250 €
Steuern & Abgaben (30 % von 200 €) 200 € × 0,30 –60 €
Nettoauszahlung 200 € – 60 € + 50 € 190 €
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Überstunden steuerfrei, hauptsächlich für Männer?

Kritik gab es an dem ursprünglichen Vorschlag, da die neue Regelung zur Mehrarbeit nur Vollzeitkräfte betreffen soll. Die positive Absicht dahinter bestand darin, einen Missbrauch zu verhindern. Es wurde befürchtet, dass sonst Arbeitnehmende die Teilzeitmodelle anstreben, anstatt in Vollzeit arbeiten zu wollen, um dann durch steuerbefreite Überstunden zu profitieren. Als Vollarbeitszeit gilt bei tariflichen Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, außertariflich von 40 Stunden.

Eine Konsequenz davon wäre, dass vermehrt Männer von der Änderung profitieren würden. Beachtliche 50 % der weiblichen Arbeitnehmer:innen gehören zu den Teilzeitkräften, während nur 13 % der Männer dieser Kategorie angehören. Für die Teilzeitbeschäftigten entstünde dadurch ein Nachteil und es stellt sich die Frage, ob die Regelung einer Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern entgegenstehen würde.

Auszahlung nur in Abstimmung mit Arbeitgebenden

Die Auszahlung von Überstunden erfolgt nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Geleistete Überstunden müssen nicht zwangsläufig finanziell vergütet werden, sondern das aufgefüllte Arbeitszeitkonto kann auch durch die Gewährung eines Freizeitausgleichs kompensiert werden. Hier sind die tariflichen oder vertraglichen Regelungen im individuellen Fall zu betrachten.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht für längere Arbeitstage einen Freizeitausgleich vor: Nach § 3 darf grundsätzlich die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist jedoch zulässig, sofern innerhalb von sechs Monaten ein Durchschnitt von acht Stunden täglich durch entsprechenden Freizeitausgleich erreicht wird.

Beim Verlassen des Unternehmens sind Arbeitgebende verpflichtet, die verbleibenden Überstunden des scheidenden Personals auszuzahlen, vorausgesetzt es kann nicht mehr durch Freizeit ausgeglichen werden.

Verjährung von Überstunden

Wurde in dem Arbeitsvertrag keine gültige Ausschlussfrist festgelegt oder ist diese zu kurz bemessen (weniger als drei Monate), gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. In diesem Fall verjährt der Anspruch auf die Auszahlung von Überstunden in der Regel nach drei Jahren – gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Überstunden geleistet wurden.

Fazit

Die Regierung plant eine Änderung für steuerfreie Zuschläge, um die Mehrarbeit zu fördern und der Bevölkerung eine Möglichkeit zu geben, Ihr Nettoeinkommen zu verbessern. Diese Absichten sind positiv, jedoch gibt es noch Kritikpunkte wie das Außen-Vorlassen von Teilzeitkräften. Zur Zeit der Verfassung dieses Artikels sind die Änderungen für die steuerfreien Überstunden zwar in der Planung, jedoch besteht noch kein Gesetzesentwurf. Dieser soll noch im Jahr 2025 stehen.

Was sich für Arbeitnehmer:innen ändert:

  • Nettogehalt: Wenn die Zuschläge für Überstunden nicht mehr mit Steuern und Sozialabgaben belastet werden, bleibt vom Zusatzverdienst mehr für Arbeitnehmende.
  • Überstunden werden attraktiver: Mehr netto bedeutet, dass die Mehrarbeit schließlich mehr anspornt–– und das könnte die Bereitschaft auf Überstunden merklich steigern.

Was sich für Arbeitgeber:innen ändert:

  • Gesteigerte Motivation: Durch weniger Abzüge bei Extrastunden landet mehr im Geldbeutel, daher werden sie mit einer anderen Einstellung angetreten. Das hebt die Motivation und Leistungsbereitschaft.
  • Abwägung: Unternehmen müssen genau hinschauen, dass die höhere Bereitschaft für Überstunden nicht zu ausufernden Personalkosten führt. Eine gute Balance ist gefragt.
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