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4 mins

Urlaubsgeld in Deutschland: Ein Überblick

Recht & Compliance

Globales HR

Globale Payroll

Autor

Das Deel-Team

Letzte Aktualisierung

25 März, 2025

Veröffentlicht

25 März, 2025

Inhaltsverzeichnis

Wer hat Anspruch auf Urlaubsgeld?

Höhe und Berechnung des Urlaubsgeldes

Zeitpunkt der Auszahlung von Urlaubsgeld

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt

Urlaubsgeld für Minijobber

Entfallen Steuern auf das Urlaubsgeld?

Globale Gehaltsabrechnungen korrekt erstellen

Das Wichtigste in Kürze
  • Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers und wird in manchen Fällen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge geregelt.
  • Die Höhe variiert je nach Branche und Unternehmen sowie Dauer der Betriebszugehörigkeit. Das Geld kann als Einmalzahlung, anteilig oder monatlich ausgezahlt werden.
  • Urlaubsgeld gilt als zusätzliches Einkommen und wird regulär besteuert sowie sozialversicherungspflichtig behandelt.

Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung, die viele Arbeitnehmer in Deutschland zusätzlich zu ihrem regulären Gehalt erhalten. Die Einmalzahlung dient dazu, die Kosten für den Urlaub zu decken und stellt somit eine finanzielle Unterstützung dar. Doch nicht jede arbeitnehmende Person hat automatisch Anspruch auf diese Zahlung.

Das Urlaubsgeld ist eine attraktive Zusatzleistung für viele Arbeitnehmer:innen in Deutschland, jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ob und in welcher Höhe es gezahlt wird, hängt von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen ab. Da das Urlaubsgeld steuerpflichtig ist, sollte bei der finanziellen Planung bedacht werden, dass nicht der volle Bruttobetrag ausgezahlt wird. Arbeitnehmer sollten sich bei ihrem Arbeitgeber oder in ihrem Tarifvertrag informieren, ob sie Anspruch auf diese Sonderzahlung haben. Für Unternehmen kann es eine sinnvolle Leistung sein, um Mitarbeiterzufriedenheit, Betriebstreue und die Mitarbeitergewinnung zu verbessern.

In diesem Artikel erfahren Sie, wer Urlaubsgeld erhalten kann, wie es berechnet wird und welche gesetzlichen Regelungen gelten.

Wer hat Anspruch auf Urlaubsgeld?

In Deutschland gibt es im Gegensatz zum Urlaubsanspruch keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Zahlt der Arbeitgeber diese Sonderleistung, hängt das von verschiedenen Faktoren ab:

  • Tarifverträge: In einigen Branchen ist das Urlaubsgeld, auch Urlaubsgratifikation, tariflich geregelt. Arbeitnehmer, die unter einen solchen Tarifvertrag fallen, haben in der Regel Anspruch auf die Zahlung.
  • Betriebsvereinbarungen: Manche Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitenden Urlaubsgeld aufgrund einer betrieblichen Vereinbarung oder einer freiwilligen Leistung.
  • Arbeitsverträge: In manchen Fällen wird das Urlaubsgeld explizit im Arbeitsvertrag festgelegt.
  • Gleichbehandlungsgrundsatz: Auch die Einhaltung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kann zur Auszahlung von Urlaubsgeld führen. Das bedeutet, dass Mitarbeitende nicht benachteiligt werden dürfen, wenn andere im Unternehmen diese Sonderzahlung erhalten.

Zudem spielt es eine Rolle, ob sich die Angestellten in der Probezeit befinden. Auch wenn sie noch kein volles Jahr im Betrieb sind, wird die Zahlung in der Regel, wenn überhaupt, nur anteilig ausgeführt.

Grundsätzlich ist die Zahlung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, in Sonderfällen können jedoch Mitarbeitende auch durch die sogenannte betriebliche Übung einen Urlaubsgeldanspruch erwirken. Damit dies geschieht, muss ein Arbeitgeber mindestens dreimal eine Zahlung von Urlaubsgeld in gleicher Höhe durchführen. Arbeitgeber können diese Ausnahmefälle vermeiden, indem sie vor jeder Auszahlung schriftlich einen expliziten Freiwilligkeitsvorbehalt aussprechen, wodurch der Anspruch durch betriebliche Übung entfällt.

Auch für Angestellte im öffentlichen Dienst besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Zahlung. Zudem hat das Bundesarbeitsgericht festgelegt, dass in bestimmten Fällen Rückzahlungsklauseln in Kraft treten, bei denen sie bereits gezahlte Gratifikationen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückverlangen können.

Höhe und Berechnung des Urlaubsgeldes

Die Höhe des Urlaubsgeldes variiert stark und ist nicht einheitlich geregelt. Sie hängt von der Branche, der Betriebsgröße, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und individuellen Vereinbarungen ab. Es handelt sich gewöhnlich um einen festen Betrag, der allen Angestellten in gleicher Höhe ausgezahlt werden sollte. Einige Tarifverträge legen die Berechnung des Urlaubsgeldes als Prozentsatz des Bruttogehalts fest, beispielsweise 50 % eines Monatsgehalts.

Die Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) hat ergeben, dass Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen Urlaubsgelder in Höhe von 70 Prozent des Monatslohns oder mehr erreichen können.

Zeitpunkt der Auszahlung von Urlaubsgeld

Arbeitgeber haben weitgehend Spielraum bei der Entscheidung, wann und wie sie das Urlaubsgeld an ihre Mitarbeiter:innen auszahlen. Die gängigste Methode ist eine einmalige Sonderzahlung pro Jahr zu einem bestimmten Stichtag, etwa Ende Juni oder Juli. Die genaue Regelung dazu wird meist im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten.

Eine alternative Möglichkeit ist die Auszahlung in Abhängigkeit von genommenen Urlaubstagen. In diesem Fall erhalten Arbeitnehmer:innen das Urlaubsgeld anteilig in den Monaten, in denen sie Urlaub nehmen – zusätzlich zum regulären Urlaubsentgelt. Eine weitere Variante besteht darin, das Urlaubsgeld gleichmäßig über das Jahr zu verteilen und es als festen Bestandteil des monatlichen Gehalts auszuzahlen. In diesem Fall wird es steuerlich und rechtlich als regulärer Arbeitslohn behandelt.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Urlaubsgeld gilt als zusätzliches Einkommen und unterliegt somit der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Es wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, wodurch die tatsächliche Auszahlung je nach Einkommen und Steuerklasse variiert. Arbeitnehmer:innen sollten dies bei ihrer finanziellen Planung berücksichtigen.

Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt

Oft werden die Begriffe Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt verwechselt. Während das Urlaubsgeld eine zusätzliche Zahlung zum regulären Gehalt ist, handelt es sich beim Urlaubsentgelt um die Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs. Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf Urlaubsentgelt, während das Urlaubsgeld eine freiwillige oder tariflich geregelte Zusatzleistung ist.

Zusätzlich gibt es noch die Urlaubsabgeltung. Dabei handelt es sich um einen finanziellen Ausgleich für Urlaub, der den Arbeitnehmer:innen zusteht, aber nicht genommen wurde.

Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine Studie durchgeführt, in der festgestellt wurde, dass in der Privatwirtschaft lediglich 47 % aller Angestellten eine Zahlung des Urlaubsgeldes erhalten. Zudem gibt es einen starken Unterschied zwischen Westdeutschland und Ostdeutschland, welcher in erster Linie auf eine geringere Anstellung in tarifgebundenen Unternehmen im Osten des Landes zurückzuführen ist. In Unternehmen mit Tarifbindung liegt nämlich der Prozentsatz von Angestellten, die Urlaubsgeld erhalten, bei einem weit höheren Niveau.

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Urlaubsgeld für Minijobber

Die Höhe des Urlaubsgeldes für Minijobber:innen richtet sich üblicherweise nach der Arbeitszeit und dem Verdienst, sodass es im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten niedriger ausfällt.

Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Urlaubsgeld zusammen mit dem regulären Einkommen die monatliche Höchstgrenze von 520 Euro nicht überschreiten darf, um den Minijob-Status nicht zu gefährden. Entscheidend ist hierbei nicht nur der monatliche Betrag, sondern das jährliche Gesamteinkommen, das maximal 6.240 Euro betragen darf. Diese Grenze umfasst auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Entfallen Steuern auf das Urlaubsgeld?

Für Arbeitnehmer:innen lautet die Antwort leider ja. Immerhin müssen sich Angestellte damit nicht beschäftigen, da Arbeitgeber:innen sowohl die Steuern als auch die Sozialversicherungsbeiträge für das Urlaubsgeld im Rahmen der Gehaltsabrechnung abführen – dies jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Falls das Urlaubsgeld als einmalige Sonderzahlung behandelt wird, erfolgt eine gesonderte Berechnung der Lohnsteuer durch die Personalabteilung. Dabei wird zunächst die Steuer auf das erwartete Jahreseinkommen ohne Urlaubsgeld und anschließend mit einberechnetem Urlaubsgeld ermittelt. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten bestimmt die auf das Urlaubsgeld entfallende Steuerlast. Da das Urlaubsgeld die Steuerprogression beeinflusst, fällt der Steueranteil für diese Zahlung in der Regel höher aus als für das reguläre Gehalt. Wird das Urlaubsgeld hingegen gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt ausgezahlt, gilt es als regulärer Arbeitslohn und wird entsprechend versteuert.

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